§1. Gegenstand
1.1. Sämtlichen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Standard-Software und Modulen (im folgenden „Software“ genannt) durch MS System Technologies Schmid + Saier GbR (im Folgenden „MSST“ genannt) liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
1.2. Gleiches gilt für Leistungen, die im Rahmen der Herstellung eines Werks entsprechend den individuellen Anforderungen des Kunden erbracht werden und somit schöpferische Leistungen von MSST darstellen (Werkvertrag), sowie anderen Dienstleistungen.
1.3. Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von MSST erforderlich. Alle Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MSST. Übernimmt MSST für bestimmte Eigenschaften der Software eine Garantie, ist eine solche Garantie nur dann für MSST verbindlich, wenn diese durch MSST schriftlich erklärt worden ist. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
1.5. Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Lieferungen und Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und MSST.
§2. Angebote
2.1. Alle Angebote von MSST sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigungen von MSST verbindlich. Geringfügige technische bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich MSST auch nach der Annahme des Angebots durch den Kunden vor.
2.2. Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch MSST Dritten zugänglich machen.
3. Liefer- und Leistungsumfang
3.1. Der Liefer- und Leistungsumfang ist im jeweiligen Vertrag im Einzelnen beschrieben.
3.2. Im Lieferumfang sind eine Bedienungsanleitung und eventuell allgemeine Informationen enthalten. Die Unterlagen werden in gedruckter Form in deutscher Sprache oder in der Sprache des Hauptlizenzgebers geliefert.
§4. Implementierung
Die Implementierung wird, sofern nicht etwas anderes im Vertrag festgelegt ist, vom Kunden in eigener Verantwortung durchgeführt.
§5. Termine, Fristen
5.1. In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Kunden und von MSST schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.
5.2. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die MSST nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
5.3. Liefertermine sind dann von MSST eingehalten, wenn MSST die Website (und die dazugehörige Dokumentation) bis zu dem vereinbarten Termin dem Kunden übergeben hat.
5.4. Kommt MSST mit der Einhaltung eines verbindlichen Liefer- oder Leistungstermins um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann der Kunde für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,7 % des Werts der Lieferung oder Leistung, mit der sich MSST in Verzug befindet, höchstens jedoch 7 % dieses Werts, als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt MSST im Fall des Verzugs nicht; in keinem Fall haftet MSST über die in der Bestimmung 10.2.2 festgelegten Grenzen hinaus auf Schadensersatz. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
5.5. Versand: Bei Versand der Leistung/Lieferung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit der Übergabe der Leistung/Lieferung an den jeweiligen Spediteur/Transortunternehmen auf den Kunden über.
§6. Vergütung und Fälligkeit
6.1. Sämtliche Preise, Vergütungen und Nebenkosten verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung-, Versand und Versicherungskosten werden, soweit erforderlich, gesondert in Rechnung gestellt.
6.2. Die Vergütung ist fällig zu 40 % bei Vertragsabschluss, 30 % bei Lieferung und 30 % bei Abnahme. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
6.3. Vergütung und Fälligkeit betreffend den separaten Pflegevertrag
6.3.1 MSST ist berechtigt, die Vergütung zu Beginn eines Kalenderjahres entsprechend den ab diesem Zeitpunkt allgemein von MSST geforderten Pflegepauschalen anzupassen. MSST teilt dem Kunden eine etwaige Änderung der Vergütung spätestens einen Monat vorher schriftlich mit. Bei einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten seit der letzten Anpassung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Vergütungsanpassung zu kündigen. Maßgeblich ist der der rechtzeitige Eingang der Kündigung.
6.3.2 Die vereinbarte Vergütung sowie die hierauf entfallende jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden monatlich im Voraus ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Bezahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug.
6.4. Eine verspätete Zahlung ist mit acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
6.5. Vergütung und Fälligkeiten (Werkvertrag) Die Preise der Leistungen sind im Vertrag festgelegt. Bei einer zeitaufwandsbezogenen Vergütung ist die Höhe der Vergütung pro Zeiteinheit entsprechend der Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters ebenfalls im Vertrag bestimmt. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der MSST Tätigkeitsberichte abgerechnet, die von MSST Mitarbeitern mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden geführt werden. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich. Liegt die Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben:
- 30 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr,
- 50 % an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen.
6.6. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die MSST bei Vertragsabschluss zugrunde gelegt hat, so ist MSST auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
6.7. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
§7. Abnahme
7.1. MSST kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahmen). Hierzu gehören: in sich abgeschlossene Phasen zur Erfüllung der spezifizierten Lieferung oder Leistungen, in sich abgeschlossene und somit funktionsfähige Teile und Module, in sich abgeschlossene Dokumente oder Teile von Dokumenten.
7.2. Der Kunde wird jede Abnahme (auch Teilabnahme) der von MSST erbrachten Lieferung oder Leistungen unverzüglich durchführen. MSST ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen.
7.3. Die Abnahme von Software, zu deren Implementierung sich MSST verpflichtet hat, erfolgt durch eine Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck vereinbarten oder in Ermangelung einer solchen Vereinbarung von MSST nach billigem Ermessen festgelegten Testverfahren keinen wesentlichen Fehler an den Lieferungen oder Leistungen ergeben.
7.4. Die Abnahmefrist beträgt längstens 7 Kalendertage und beginnt, sobald MSST die geschuldete Lieferung oder Leistung dem Kunden zur Abnahme (oder Teilabnahme) bereitstellt. Falls der Kunde innerhalb der Abnahmefrist schriftlich keine wesentlichen Mängel gerügt hat, gilt die Lieferung oder Leistung als abgenommen. Sobald der Kunde die Lieferung oder Leistung in irgendeiner Weise produktiv einsetzt, gelten diese als abgenommen.
§8. Versand und Gefahrübergang
8.1. Mit der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über.
8.2. Tritt ein Transportschaden oder Transportverlust ein, so muss dies MSST unverzüglich unter Beifügung einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmens gemeldet werden. Soweit ein Versand erforderlich ist, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transportunternehmer über (vgl. Ziffer 5.5). Die beschädigte Ware ist zur Verfügung von MSST zu halten.
8.3. Der Kunde wird nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Sendung und am Tag der Lieferung die Ware unverzüglich untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber dem Frachtführer schriftlich beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie MSST und den Absender fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.
§9. Sachmängel, Fehlerbeseitigung
9.1. MSST gewährleistet, dass die Software die beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.
9.2. MSST wird den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Software beraten sowie Fehler der Software feststellen und beheben.
9.3. Die MSST gewährleistet, ordnungsgemäß angezeigte Mängel schnellstmöglich, i. d. R. binnen 24 Stunden bei aufeinander folgenden Werktagen zu bearbeiten. Bei Sonn- und Feiertagen kann es zu angemessenen Verzögerungen kommen.
9.4. MSST berät in angemessenem Umfang den vom Kunden benannten Spezialisten telefonisch bei Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software. Voraussetzung für eine wirksame telefonische Beratung ist eine genaue und umfassende Beschreibung des Sachverhalts und der sich hieraus ergebenden Fragen. Nicht enthalten sind in der telefonischen Beratung besondere Untersuchungen und Rechnertests; diese werden nur auf gesonderten Wunsch des Kunden durchgeführt und dem Kunden nach Aufwand von MSST in Rechnung gestellt, es sei denn es ist ein gesonderter Vertrag zur Hardwarepflege geschlossen. Die telefonische Beratung erfolgt während der Betriebszeiten von MSST im Sinn der Bestimmung 9.3.
9.5. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass
- der Fehler vom Kunden ausreichend beschrieben wird und für MSST bestimmbar ist
- festgestellte Fehler mit einer Fehlermeldung in der vereinbarten Form gemeldet werden
- erforderliche Unterlagen für die Fehlerbeseitigung MSST zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden
- der Kunde nicht in die Software in der Weise eingegriffen oder sie geändert hat, dass hierdurch der Fehler entstanden ist
- die Software unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.
9.6. MSST übernimmt die Feststellung von Fehlern der Software und die Beseitigung dieser Fehler, so dass die Software die im seinerzeitigen Software-Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und MSST vereinbarten Leistungen erbringt.
9.7. Treten an der Software Fehler auf, hat der Kunde diese unverzüglich MSST in einer von MSST vorgegebenen Form anzuzeigen. MSST wird die Fehlerbeseitigung während der Betriebszeiten im Sinn der Bestimmung 9.3 durchführen.
9.8. Die Betriebszeit von MSST ist: Montag – Freitag 09:00 - 17:00 Uhr, jeweils ausgenommen gesetzlicher Feiertage in Baden-Württemberg.
9.9. Eine Fehlerbehebung kann auch darin bestehen, dass MSST dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder temporären Überbrückung von Fehlern nennt.
9.10. Weist die Software einen Mangel auf, kann der Kunde Nachbesserung von MSST verlangen. Hat der Kunde MSST nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch begrenzt auf 7 % des Werts der vom Fehler betroffenen Lieferung oder Leistung, bei mehreren Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7 % der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. In keinem Fall haftet MSST bei Mängeln über die in der Bestimmung 17.2. festgelegten Grenzen hinaus auf Schadensersatz. Weitergehende Ansprüche bei Mängeln sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.11. Mängelansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten, wobei die Verjährung mit der Lieferung beginnt, soweit nicht eine längere Verjährungsfrist ausdrücklich vereinbart worden ist.
9.12. Tritt nach einer Fehlerbeseitigung im Rahmen der Sachmängelhaftung eine auf derselben Ursache beruhende Störung auf, ist dieser Mangel von MSST ohne Vergütung zu beseitigen. Dies gilt entsprechend, wenn infolge der Mängelbeseitigungsarbeiten ein anderer Mangel entsteht.
9.13. Hat MSST nach Meldung einer Störung im Zusammenhang mit den Software Leistungen für Fehlersuche und die Fehlerbeseitigung erbracht und hat MSST diesen Fehler nicht zu vertreten, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze der Preisliste von MSST zugrunde gelegt.
9.14. Nach einer erfolgten Fehlerbeseitigung, Programmänderung oder einer sonstigen Leistung nach diesem Vertrag hat der Kunde das Leistungsergebnis abzunehmen. Erklärt der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen nach deren Übergabe an den Kunden oder mit Ablauf einer eventuell für die Abnahme vereinbarten Frist.
§10. Nutzungsrechte
10.1. MSST erteilt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung an der Software und gegebenenfalls der dazugehörigen Dokumentation ein zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf den im Vertrag beschriebenen Betriebssystemen zum eigenen, internen Gebrauch. Sämtliche sonstigen Rechte verbleiben bei MSST.
10.2. Mietet der Kunde ein Produkt, beschränkt sich die Nutzung auf den Vertragszeitraum. Least der Kunde ein Produkt, ermächtigt er die MSST sicherungshalber das Eigentum hieran an den jeweiligen Leasinggeber/Finanzierer zu übertragen.
10.3. Der Kunde darf zur Sicherung eine Vollkopie der Software erstellen; der Kunde hat diese als Sicherungskopie zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software und die dazugehörige Dokumentation zu kopieren. Bei Vertragsende ist die Kopie zurückzugeben.
10.4. Für den Fall der Zuwiderhandlung, wobei der Fortsetzungszusammenhang ausgeschlossen ist, verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe i.H. v. EUR 10.000,00 zu bezahlen.
10.5. Soweit es nach dem Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
10.6. Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MSST die Lieferung und Leistungen und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.
10.7. Die Nutzung des E-Mail- und/oder SMS-Moduls sowie aller anderen Maketing-Tools, die im Rahmen einer separaten Servicevereinbarung/Pflegevertrag angeboten werden, erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden, der dafür Sorge zutragen hat, dass die über die Webseite verbreiteten Text-, Bild- und sonstigen Medieninhalte im Rahmen der jeweils durch Gesetzgebung und Rechtsprechung definierten Regelungen rechtmäßig ist. MSST distanziert sich hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten, Links und jedwedem Content/Inhalten. Der Kunde stellt sicher, dass er die jeweils, möglicherweise auch nur regional bzw. länderspezifisch geltenden Regelungen beachtet.
MSST haftet nicht für die Inhalte des Kunden bei Nutzung des E-Mail- und/oder SMS-Moduls sowie aller anderen Maketing-Tools.
Der Kunde stellt MSST, für den Fall, dass MSST von Dritten wegen rechtwidriger Nutzung eines E-Mail- und/oder SMS-Moduls sowie aller anderen Maketing-Tools in Anspruch genommen wird, von jeglicher Haftung frei.
10.8. Inhalt und Umfang der Nutzung des E-Mail- und/oder SMS-Moduls sowie aller anderen Maketing-Tools, die im Rahmen einer separaten Servicevereinbarung/Pflegevertrag angeboten werden, liegen allein im Einflussbereich des Kunden und sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nicht Gegenstand der separaten Servicevereinbarung/Pflegevertrag.
Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn die Nutzung des E-Mail- und/oder SMS-Moduls sowie aller anderen Maketing-Tools, die im Rahmen einer separaten Servicevereinbarung/Pflegevertrag angeboten werden, durch Gesetzgebung und / oder Rechtsprechung in Inhalt und / oder Umfang eingeschränkt werden, aber im Grunde weiterhin zulässig bleiben.
§11. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
11.1. Die Leistungen von MSST erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. MSST übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
11.2. Der Leistungsumfang ist für MSST nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Kunden und MSST festgelegt worden ist.
11.3. MSST wird die Leistung entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
11.4. Soweit MSST Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist allein MSST gegenüber den eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.
§12. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
12.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für MSST unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.
12.2. Der Kunde gewährt den MSST Mitarbeitern bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde
- sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht,
- dafür sorgt, dass den von MSST eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird,
- zugunsten der MSST Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellung die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen,
- den MSST Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgt.
12.3. Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde MSST alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt MSST von allen Ansprüchen Dritter frei.
12.4. Von allen MSST übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die MSST jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist MSST berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet MSST die Unterlagen zurück.
12.5. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
12.6. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerung, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
§12.a Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass alle seine Angaben wahrheitsgemäß sind. Dies insbesondere im Hinblick auf die Zahl seiner Spielstätten und die Verwendung des Spielhallenmoduls in der entsprechenden Anzahl.
Bei unbefugter Verwendung in mehr als vom Kunden angegebenen Spielstätten ist MSST berechtigt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung den Kunden - wobei der Fortsetzungszusammenhang ausgeschlossen ist - auf Unterlassung sowie Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde zusätzlich.
§13. Vergütung und Fälligkeit
13.1. Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt. Bei einer zeitaufwandsbezogenen Vergütung ist die Höhe der Vergütung pro Zeiteinheit entsprechend der Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters ebenfalls im Vertrag bestimmt.
13.2. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der MSST Tätigkeitsberichte abgerechnet, die von MSST Mitarbeitern mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden geführt werden. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.
13.3. Liegt die Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben:
- 30 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr,
- 50 % an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen.
13.4. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die MSST bei Vertragsabschluss zugrunde gelegt hat, so ist MSST zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
13.5. Vergütung und Nebenkosten gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
13.6. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
§14. Pflege der Software
MSST ist bereit, auf Grundlage eines separaten Pflegevertrags die Software und den Webauftritt zu pflegen. Es wird die jeweils geltende Preisliste oder eine sonstige Vereinbarung Grundlage des Pflegevertrages. Die Verpflichtung zur Erbringung der Pflegeleistungen bezieht sich auf den jeweils neuesten und den diesen vorangegangenen Releasestand.
§15. Updates / Releases
15.1. Soweit im Vertrag vereinbart, wird MSST dem Kunden die jeweils neuesten Änderungen von vorhandenen Fassungen (Updates) oder die jeweils jüngste Fassung der Software (Releases) auf dem vereinbarten Datenträger oder durch Fernwartung übersenden.
15.2. Im Fall der Herausgabe von Updates / Releases wird MSST auch die dazugehörige Dokumentation anpassen und dem Kunden übersenden.
§16. Verletzung Schutzrechte Dritter
16.1. Werden im Zusammenhang mit der Nutzung von Software entsprechend der Dokumentation durch den Kunden Schutzrechte Dritter verletzt und entsprechend Ansprüche von Schutzrechtsinhabern gegenüber dem Kunden geltend gemacht, hat der Kunde nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten hiervon MSST unverzüglich schriftlich zu unterrichten und MSST zu ermächtigen, einen derartigen Anspruch auf eigene Kosten abzuwehren oder zu vergleichen. Soweit der Kunde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder eines Vergleichs zur Zahlung von Schadensersatz und von Gerichts- und Anwaltskosten an den Dritten verpflichtet ist, hat MSST den Kunden von solchen Ansprüchen freizustellen und diese Beträge dem Kunden zu erstatten.
16.2. Im Fall der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird MSST unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die Software oder die dazugehörige Dokumentation derart ändern oder austauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Leistungsmerkmale weiterhin eingehalten werden, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen. Soweit eine solche Abhilfe nicht möglich oder MSST wirtschaftlich nicht zumutbar sein sollte, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz im Rahmen der Bestimmung 10.2.2 zu verlangen.
16.3. MSST haftet nicht, wenn eine solche Verletzung auf einer Verwendung der überlassenen Software in Verbindung mit einer anderen Software oder einer Änderung der überlassenen Software durch den Kunden beruht.
§17. Haftung für sonstige Schäden
17.1. Die Haftung von MSST aus Verzug, für Sachmängel und aus Verletzung von Schutzrechten Dritter ist in den Bestimmungen 5, 7 und 9 abschließend geregelt, soweit diese Bestimmungen nicht ausdrücklich auf diese Bestimmung 10 verweisen.
17.2. Im Übrigen haftet MSST für Schäden wie folgt: Für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von MSST zurückzuführen sind, und für Schäden an der Gesundheit haftet MSST unbegrenzt. MSST haftet für höchstens leicht fahrlässig verursachte Schäden nur in den
Fällen der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden, vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Kunden waren und auf deren Einhaltung dieser vertrauen durfte. In den Fällen leicht fahrlässiger Kardinalspflichtverletzung ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf die Höhe des vertraglichen Auftragswertes, begrenzt. Ist die Gesamtvergütung eines Vertrages niedriger als EUR 500.00, haftet MSST für Schäden außerhalb von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie von Sachschäden jedoch insgesamt nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei täglicher Datensicherheit entstanden wäre.
17.3. Die Haftung der in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbegrenzung findet auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung. Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe von MSST, der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragsnehmer von MSST.
17.4. Soweit Schadensersatzansprüche der gesetzlichen Verjährung unterliegen, tritt eine Verjährung jedoch spätestens in zwölf (12) Monaten ein, wobei die Verjährung mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der nicht vertragsmäßigen Leistung beginnt.
§18. Installation
Die Installation von Hardware erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen.
§19. Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von MSST aufrechnen.
§20. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung von MSST auf Dritte übertragen.
§21. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden. Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.
§22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart vereinbart.
§23. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertrag
Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.
§24. Datenschutz und Datennutzung
MSST unterrichtet hiermit gemäß den §§ 3 Abs. 5 des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG), 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und 3 Abs. 4 der Telekommunikations-dienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV), dass alle Daten, die der Kunde bei der
Registrierung sowie bei Vertragsabschluss MSST zur Verfügung stellt oder die im Zuge der Nutzung von MSST erlangt werden, nur insoweit erhoben, verarbeitet und genutzt werden, als eine solche Nutzung zur Begründung, Durchführung, ordnungsgemäßen Erfüllung oder Abwicklung dieses Geschäftsbesorgungsverhältnisses, insbesondere zur Registrierung des Nutzers in die jeweiligen Gewinnspiele, erforderlich ist. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Der Newsletter erscheint in keinem bestimmten Rhythmus. Der Newsletter-Abonnent ist sich bewusst, dass in den Newsletterausgaben Werbung erhalten sein kann.
- Der Nutzer erklärt sich durch die Anmeldung mit den untenstehenden Regelungen zur Verwendung seiner persönlichen Informationen durch MSST einverstanden.
- MSST sammelt persönliche Informationen der Nutzer auf verschiedene Art und Weise an unterschiedlichen Stellen der Website www.MSST sowie bei weiteren eigenen sowie von Partnern betriebenen Diensten. Diese Informationen entstehen durch Angabe des Nutzers sowie durch eine Nutzung der angebotenen Dienste. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Betreiber in elektronischer Form gespeichert werden.
- MSST sammelt, verwendet und analysiert Informationen, um ein Funktionieren der Plattform zu ermöglichen und den Nutzern einen besseren Service bieten zu können. Insbesondere ist der Betreiber berechtigt, Pseudonyme der Nutzer mit deren Einverständnis an andere Nutzer weiterzugeben, was einen persönlichen Austausch von Nachrichten zwischen den Nutzern ermöglicht. Die Pseudonyme offenbaren jedoch nicht die Identität (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) eines einzelnen Nutzers.
- MSST ist darüber hinaus berechtigt, die erhobenen Daten an den Mobilfunkbetreiber des Nutzers weiterzugeben, soweit dies zum Beispiel zur Abrechnung entgeltpflichtiger Leistungen erforderlich ist.
- Sofern ein Nutzer über eine Partnerseite auf die Dienste von MSST zugreift, werden die Nutzerdaten anonymisiert mit Hilfe eines Cookie gespeichert. Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten des Nutzers, sondern dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung des Partnerprogramms. Diese Cookies werden automatisch gelöscht, wenn sich der Nutzer als Mitglied bei MSST anmeldet. Unterbleibt eine Anmeldung, erfolgt einer Löschung der Cookies automatisch nach 30 Tagen.
MSST behält sich Änderungen an den AGB ausdrücklich vor.
MSST ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden per eMail spätestens 1 Monat vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der eMail, gelten sie als angenommen. MSST weist den Kunden in der eMail, die die geänderten AGB enthält, gesondert auf die zweiwöchige Frist hin. Zusätzlich veröffentlicht MSST die geänderten AGB auf der / den MSST-Webseite(n).
Leinfelden-Echterdingen, im Januar 2010
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